Maskenpflicht in der Stadtbibliothek
Die meisten Corona-Einschränkungen enden am Samstag, 2. April. Weil das Ansteckungsrisiko durch die Omikron-Variante sehr groß ist und um den Betrieb der Stadtbibliothek sicherzustellen, gilt die Maskenpflicht im Rahmen des Hausrechts hier weiterhin. Die bisherige 3G-Pflicht entfällt.
Ab 6 Jahren ist für den Bibliotheksbesuch eine medizinische Maske nötig, ab 18 Jahren eine FFP2-/KN95-Maske.
Für alle, die die Bibliothek nicht betreten können/wollen, bieten wir die kontaktlose Ausleihe an. Bitte melden Sie sich mit Ihren Medienwünschen zu unseren Öffnungszeiten telefonisch unter 07033/137090 oder per Mail an info@biblio-heimsheim.de, dann können wir einen Termin zur Abholung vereinbaren.
Bitte beachten Sie weiterhin unbedingt folgende Verhaltensregeln:
- Eintritt ist nur mit einer FFP2- (ab 18 Jahren verpflichtend) oder medizinischen Maske (bis 17 Jahre) möglich.
- Die geltenden Hygieneregeln sowie der Mindestabstand von 1,5 m sind jederzeit einzuhalten. Personen, die offensichtlich Symptome zeigen, erhalten keinen Zutritt.
- Personen, die einer Risikogruppe angehören, können den Medienlieferdienst oder die kontaktlose Ausleihe in Anspruch nehmen.
- Medien können weiterhin rund um die Uhr in den Medienrückgabekasten gelegt werden.
- Bitte geben Sie vorbestellte Medien fristgerecht zurück
Bleiben Sie gesund!